mediationssupervision.org
Das zurzeit in Entstehung befindliche Mediationsgesetz in Deutschland enthält in seinem Entwurf die Formulierung:
§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator
- Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln
- Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen,
- Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,
- Konfliktkompetenz,
- Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie 5
- praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.
- Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 entspricht.
- Der zertifizierte Mediator hat sich entsprechend den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 fortzubilden.
Auch in den gesetzlichen Regelungen unserer Nachbarländer ist Mediationssupervision zur Qualitätssicherung vorgesehen.
Die Verbandslandschaft ist aufgerufen, die Begriffe mit Leben zu füllen.
Am 1. Februar 2013 werden sich Vertreter und Delegierte von Organisationen unterschiedlicher Nationen (deutschsprachig), denen Mediation/ Supervision/ Mediationssupervision ein Anliegen sind, in Hamburg treffen, um ihr Knowhow zu diesem Themenkreis zusammenzutragen.
Am 17.6.2012 traf sich eine Vorbereitungsgruppe dieser Initiative Mediationssupervision auf Einladung von Anita von Hertel.
Ort: Bonn, Collegium Leoninum
Zeit: 10 – 15 Uhr
Thema: Initiative Mediationssupervision gestalten
Anmeldung: +49 177 5367911
Impressum: Anita von Hertel, Holzdamm 41, D-20099 Hamburg; Tel: +49 177 5367911